Ein Volksbegehren „nur“ für Bienen?

Am 31.01.2019 startet das Volksbegehren „Rettet die Bienen“.

Als Imker wurde ich des Öfteren darauf angesprochen, dass dies doch toll für meine Bienen wäre. Das ist richtig, allerdings geht es in diesem Volksbegehren um viel mehr, daher ist es auch für alle Bürger wichtig.

Ein Auszug aus der Begründung zum Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens drückt dies wunderbar aus:

„… der drastische Rückgang der Artenvielfalt bei den Insekten, insbesondere den Bienen und Schmetterlingen, den Amphibien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägige Untersuchungen eindeutig nachgewiesen…“.

Die „Bienen“ im Titel des Volksbegehrens stehen also nicht nur für die Bienen, sondern stellvertretend für unglaublich viele bedrohte Tierarten.

Den gesamten Gesetzestext können Sie „hier“ ansehen. Das Bayerische Naturschutzgesetz finden Sie „hier“.

Handelt es sich um ein neues Gesetz?

Handelt es sich um ein neues Gesetz? 

Nein. Das bayrische Naturschutzgesetz besteht bereits, es wird jedoch wesentlich verändert. Für den Erfolg des Volksbegehrens sind allerdings ca. 10% (~1.000.000) Stimmen der in Bayern Stimmberechtigten notwendig. Leider steht für das Volksbegehren nur ein kleiner Zeitraum von gerade einmal zwei Wochen zur Verfügung. 

Vom 31.01.2019 bis 13.02.2019 können Sie in Ihrem zuständigen Rathaus Ihre Stimme abgeben!

Ich möchte natürlich nicht alle Änderungen aufzählen, daher nenne ich die Änderungen, welche mir direkt ins Auge gesprungen sind.

Artenvielfalt

Mit dem neuen Gesetzesentwurf würde sich der Freistaat Bayern verpflichten, Flora und Fauna der Artenvielfalt dauerhaft zu sichern und daran zu arbeiten, einen weiteren Verlust der Biodiversität zu verhindern. Bis zum Jahre 2025 sollen mindestens 20% und bis 2030 sogar 30% der landwirtschaftlich genutzten Flächen den Grundsätzen des ökologischen Landbaus (Verordnung EG Nr. 834/2007) entsprechen.

Naturschutz als Aufgabe für Erziehung

In den Lehr- und Bildungsplänen, Lehr- und Lernmitteln und bei der pädagogischen Aus- und Fortbildung sollen die Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden.

Weitere Gesetzesänderungen

Es soll ein Artikel 3a zum §6 BayNatSchG hinzugefügt werden, welcher folgende Passagen beinhaltet: „Die Oberste Naturschutzbehörde ist verpflichtet, dem Landtag und der Öffentlichkeit in jeder Legislaturperiode auf der Basis ausgewählter Indikatoren über den Status und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Bayern zu berichten (Bericht zur Lage der Natur).“ sowie „Einmal jährlich ist dem Landtag und der Öffentlichkeit ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Landwirtschaftsflächen im Sinn des Art. 1a vorzulegen.“.
Ein Bericht zur Lage der Natur für die Öffentlichkeit wäre meines Erachtens der erste Schritt in die richtige Richtung.

Was mir selbst ein wenig fehlt, ist die Düngeverordnung. Leider ist diese nicht im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert sondern im Europarecht. Daher kann sie über dieses Volksbegehren nicht reguliert werden! 

Meine Zusammenfassung

Die Gesetzesänderungen sollen

  • Biotopverbunde schaffen, damit die Lebensräume für Tiere geschafft werden. Dies ist besonders wichtig für die Artenvielfalt und wirkt der steigenden Monokultur entgegen.
  • die Natur, vor Allem die Nachhaltigkeit weitreichender in die Bildung einbeziehen.
  • durch die Veröffentlichung von Berichten zur Lage der Natur für die Öffentlichkeit Transparenz schaffen.
  • die Umwandlung von Mindestens 10% der Naturflächen in Blumenwiesen bzw. Blühwiesen gewährleisten, um den Insekten mehr Lebensraum und Nahrung zu bieten.

Die natürliche Nahrungskette

Betrachtet man die Gesetzesänderungen des Volksbegehrens etwas genauer, erkennt man auch, dass dadurch nicht nur Insekten betroffen sind. Denn für viele Vögel, Fische, Reptilien und andere Tierarten sind Insekten eine Nahrungsgrundlage, vor allem bei der Aufzucht von Jungtieren!

Nur Positives?

Leider entstehen nicht nur Vorteile aus dem Volksbegehren. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass jetzt schon manche Landwirte etwas für den Artenschutz unternehmen und zwar freiwillig.

Durch das neue Gesetz sind Sie allerdings gezwungen, weiter auf Biolandbau umzusteigen. Doch sind auch die Bürger bereit, lokale und Bio-Güter zu höheren Preisen zu erwerben? Folgen für Landwirte wären beispielsweise höhere Produktionskosten und dadurch niedrigere Absatzquoten.

Einige Landwirte sehen sich selbst als Leidtragende der bestehenden mangelhaften Agrarpolitik und müssten durch die Gesetzesänderung weitere Nachteile in Kauf nehmen. Dies kann ich persönlich leider nicht beurteilen. 

Noch zum Schluss…

Falls Sie bis zum Ende gelesen haben, danke ich Ihnen vielmals.

Dennoch möchte ich klarstellen, dass ich in keinerlei Art und Weise in Verbindung mit der ÖDP stehe. Durch diese Partei wurde das Volksbegehren lediglich initiiert. 

Allerdings ist meiner Meinung nach der Beginn die Natur zu schützen und zu unterstützen schon viel zu spät. Deshalb ist es so wichtig, jetzt und vor allem bewusst einzugreifen. Natürlich hätte der Titel des Volksbegehrens besser gewählt werden können, jedoch sind die Bienen jedem ein geläufiger Begriff, der mit der Natur verbunden wird.

Wie ich im Fazit meines Beitrag „Temperaturen, greening und Wintervorbereitungen“ bereits dargestellt habe, hat jeder die Möglichkeit die Natur zu unterstützen.

Ich wünsche allen Lesern ein Gutes Jahr 2019!

Alle Angaben ohne Gewähr.

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